Angefangen am: 06.02.2019; Verfasser: Franz Horn; (Entwurf)

Straßenbeiträge Ellarerstraße und zum Mühlwald

  Die kontroverse Diskussion am 05.02.1929 im Dorfgemeinschaftshaus Dorchheim bedarf einiger Erklärungen

   Inhaltsverzeichnis:


      1. Zunächst einige wichtige Vorbetrachtungen

oder: Ein Versuch, einen komplexen Sachverhalt einfach darzustellen

      2. Res

      3. Res

      4. Res

   

 


  Zunächst einige wichtige Vorbetrachtungen

  Wer bezahlt die Straßen in Elbtal?
     Dies ist geregelt in der Straßensatzung der Gemeinde Elbtal.

  Vier Dinge, die man nicht verwechseln darf
1. Erstausbau einer gemeindeeigenen Straße
Hier handelt es sich um Straßen, die noch nie nachhaltig ausgebaut wurden. Bezahlt werden diese Straßen ...
2. Erstausbau einer Kreis- Landes- oder Bundesstraße
Eine Straße dieser Ordnung gibt es meines erachtes in Dorchheim nicht (zum Mühlwald?).
3. Grundhaften Sanierung einer Gemeindeeigenen-Straße
Hier handelt es sich um Straßen die schon einmal nachhaltig ausgebaut wurden
und komplett saniert werden müssen (mit Kanal ect.)
4. Grundhaften Sanierung einer Kreis- Landes- oder Bundesstraße
Auch hier handelt es sich um Straßen die schon einenmal nachhaltig ausgebaut wurden
und komplett saniert werden müssen (mit Kanal ect.)

  Ein Blick in die Zukunft, um gewisse Dinge besser verstehen zu können
   Mit der neuen Gesetzgebung des Landes Hessen können wiederkehrende Straßenbeiträge, zur Grundhaften Sanierung einer Straße, auf zwei Arten erhoben werden.

    1. Wie bisher, die Anlieger bezahlen den Ausbau dis zu 75%

    2. In einem zusammenhängenden Bereich bezahlen alle, die in diesem Bereich wohnen, diese Straßen

  Die Wahl die uns hier der Gesetzgeber lässt ist aber nur Augenwischerei denn wählt eine Gemeinde die alte Reglung muss den Anliegern für ihren Beitrag zur Straße ein Zinsfreier Aufschub dieses Beitrags über 20 Jahre genehmigt werden und dies ohne Prüfung der Bedürftigkeit. Man kann sich vorstellen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Anlieger von dieser Reglung gebrauch machen werden und dies würde für eine Gemeinde wie Elbtal den Finanziellen Ruin bedeuten oder es würden auf nichtabsehbare Zeit keine Straße mehr saniert und damit auch jede Sanierung von Abwasserkanälen unterbleiben. So lässt das Land Hessen unserer Gemeinde nur scheinbar eine Wahl.

Im zweiten Fall dürfen aber nur Personen zu einem Beitrag einer Straße in ihrem Bezirk herangezogen werden die an einer Straße liegen die schon den Erstausbau hinter sich haben. Grenzt das Haus einer Person also nur an einen Feldweg kann diese Person nicht für Beiträge zur Grundhaften Sanierung von Straßen in seinem Bezirk herangezogen werden. Die Idee, die hinter der neuen Finanzierungsform für wiederkehrenden Straßenbeiträge steckt, ist, die Beiträge gerechter auf alle Schultern zu verteilen. Um aber Härtefälle etwas abzufedern werden alle die, deren Straße zum ersten Mal ausgebaut wird, 20 Jahre lang von den Beiträgen zu wiederkehrenden Straßensanierung befreit.

 


  Res


 

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  Die Ausarbeitung vn

 Alles wird neu